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   LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 243/06   

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https://dejure.org/2009,18581
LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 243/06 (https://dejure.org/2009,18581)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.07.2009 - L 2 U 243/06 (https://dejure.org/2009,18581)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - L 2 U 243/06 (https://dejure.org/2009,18581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1317 - toxische Encephalopathie - Neuropathie - Krankheitsbild - Nachweis - CTA - sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung - Hinweispflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit; Erfordernis des sicheren Nachweises von Gesundheitsstörungen wie Polyneuropathie oder Encephalopathie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 1317; SGB VII § 9; SGG § 128
    Feststellung einer Berufskrankheit nach Anl. 1 Nr. 1317 BKV in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 243/06
    Der Anspruch der Klägerin scheitert daran, dass gemäß § 9 SGB VII i.V.m. Nr. 1317 der Anlage zur BKV die dort genannten Gesundheitsstörungen wie Polyneuropathie oder Encephalopathie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden müssen und dieser Nachweis nicht zu führen ist (BSGE 45, 285).

    Lediglich für den Ursachenzusammenhang zwischen der Einwirkung durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische und der geltend gemachten Gesundheitsstörungen genügt der geringere Beweismaßstab der Wahrscheinlichkeit (BSG, SozR 2200 § 548 Nr. 38).

  • LSG Bayern, 27.02.2008 - L 2 U 144/06

    Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls;

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 243/06
    Das anschließende Klageverfahren Az.: S 24 U 130/04 und Berufungsverfahren Az.: L 2 U 144/06 blieben erfolglos.

    Im Übrigen wird zur Ergänzung des Sachverhalts gemäß § 136 Abs. 2 SGG auf den Inhalt der beigezogenen Akten der Beklagten sowie des Bayer. Landessozialgerichts zum Az.: L 2 U 144/06 sowie auf die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 243/06
    Mit ihr kann die Klägerin die gerichtliche Feststellung ihrer Beschwerden als Berufskrankheit erreichen (vgl. hierzu BSG Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R m.w.N.).
  • BSG, 24.03.2005 - B 2 U 368/04 B

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung weiterer

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 243/06
    Im Übrigen ist das Gericht bei einander widersprechenden Gutachten nicht stets verpflichtet, ein weiteres Gutachten einzuholen (BSG, Beschluss vom 24.03.2005 - B 2 U 368/04 B).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 318/05 B
    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 243/06
    Welche Fragen im Wege der ergänzenden Stellungnahme von Prof. Dr. N. beantwortet werden sollten, hat die Klägerin darüber hinaus nicht dargelegt (BSG Beschluss vom 16.11.2005 - B 2 U 318/05 B).
  • LSG Bayern, 30.11.2011 - L 18 U 413/04

    Für die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 1317 der Anlage zur BKV ist

    Im Hinblick auf die BK-Nr. 1317 scheitert der Anspruch daran, dass gemäß § 9 SGB VII i.V.m. Nr. 1317 der Anlage zur BKV die dort genannten Gesundheitsstörungen wie Polyneuropathie oder Encephalopathie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, d.h. im Vollbeweis (BSGE 45, 285; Bayer. LSG, Urteil vom 01.07.2009, L 2 U 243/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2009, L 2 U 202/07; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.11.2009, L 6 U 131/05) gegeben sein müssen und dieser Nachweis nicht gelingt.
  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 18 U 364/12

    Zu Beweisanforderungen an das Vorliegen einer Berufskrankheit

    Die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung", "Einwirkungen" und "Krankheit" müssen im Sinne des Vollbeweises, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit, vorliegen (zum Erfordernis des Vollbeweise siehe BSG, Urteil vom 02.02.1978, 8 RU 66/77; Bayer. LSG, Urteil vom 01.07.2009, L 2 U 243/06; vom 06.11.2013, L 2 U 558/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2009, L 2 U 202/07; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.11.2009, L 6 U 131/05).
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